Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Fortdauer langdauernder Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – Unzureichende Begründung der fachgerichtlichen Fortdauerentscheidungen – mangelnde Konkretisierung der Kriminalprognose – mangelnde Abwägung trotz Maßregelvollzugsdauer von insgesamt 28 Jahren – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Gewährung von Akteneinsicht gem § 406e Abs 1 StPO ohne Anhörung des Beschuldigten stellt schweren Verfahrensfehler dar – zur Rechtswegerschöpfung muss jedoch nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens bzw Abschluss des Hauptverfahrens Beschwerde gem § 304 Abs 1 StPO eingelegt werden