Nichtannahmebeschluss: Verzicht auf mündliche Verhandlung nach § 101 Abs 2 VwGO bedeutet nicht zugleich Verzicht auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art 103 Abs 1 GG) – hier: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG naheliegend – allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Substantiierung unzulässig – lediglich pauschale Verweisung auf frühere Schriftsätze genügt nicht den Begründungsanforderungen der §§ 23 Abs 1 S 2 HS 1 iVm 92 BVerfGG – zudem Begründungsmangel aufgrund fehlender Vorlage des für die verfassungsrechtliche Beurteilung unverzichtbaren fachgerichtlichen Beschlusses
Nichtannahmebeschluss: Zum Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde – hier: Vorrang der Erbenfeststellungsklage gegenüber einer Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen in einem abgeschlossenen Erbscheinsverfahren
Nichtannahmebeschluss: Zum Erfordernis einer parlamentsgesetzlichen Grundlage für die Entziehung des Doktorgrads wegen Fehlverhaltens nach seiner Verleihung (hier: Verurteilung wegen Bestechung) – Anforderungen des Wesentlichkeitsgrundsatzes – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung
Patentbeschwerdeverfahren – Anmelderbeschwerde und Wiedereinsetzung – „Lasergestütztes Fräsen“ – solange eine Beschlussfassung, mit der eine Patentanmeldung zurückgewiesen werden soll, keine Wirksamkeit entfaltet hat, kann die Prüfungsstelle jederzeit wieder in ein früheres Stadium des Prüfungsverfahrens zurückkehren – hat eine Rechtsnachfolge stattgefunden und liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass der Rechtsnachfolger keine Kenntnis von der Anmeldung oder deren Mängeln erhalten hat, so muss die Prüfungsstelle die Beanstandung von Mängeln wiederholen – Rechtsübergang aufgrund eines Hoheitsakts oder im Wege einer erbrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge; ; ;
Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse für eine LDL-Apherese