Nichtannahmebeschluss: Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer mangels Rechtswegerschöpfung unzulässigen Verfassungsbeschwerde – kein Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung – hier: Beschwerdeerhebung vor fachgerichtlicher Rechtswegerschöpfung
Nichtannahmebeschluss: Zur Überprüfung von Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte durch das BVerfG – Rechtsweg iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG umfasst nicht auch Verfassungsbeschwerden zu Landesverfassungsgerichten – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ua wegen Fristversäumnis (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) sowie mangelnder Begründung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)
Stattgebender Kammerbeschluss: PKH-Versagung verletzt bei „Durchentscheiden“ einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage den Anspruch des Betroffenen auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) – hier: Anspruch eines nicht erwerbstätigen, nicht ausreisepflichtigen Unionsbürgers ohne Ausreisewillen auf existenzsichernde Leistungen nach dem SGB XII (juris: SGB 12) bzw Ausschluss eines solchen Anspruchs gem § 23 Abs 3 S 1 Nr 2 SGB 12 idF vom 22.12.2016 – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtzulassungsbeschwerde – Divergenz – überlanges Gerichtsverfahren – Entschädigungsklage – Wiedergutmachung auf andere Weise – keine Geldentschädigung bei völlig aussichtsloser Ausgangsklage – Feststellung der Überlänge – tatsachengerichtliche Würdigung der Einzelfallumstände – keine Divergenzfähigkeit von Entscheidungen des BGH oder BFH – Darlegungsanforderungen
Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung sowie mangels Rechtswegerschöpfung unzulässigen Verfassungsbeschwerde in einer sorgerechtlichen Sache
Nichtannahmebeschluss: Kein Anspruch eines geschiedenen Beamten auf hälftige Auskehr des von der vormaligen, ebenfalls verbeamteten Ehefrau bezogenen kinderbezogenen Familienzuschlags (§ 40 Abs. 5 BBesG) – keine Verletzung von Art 33 Abs 5 GG, Art 6 Abs 2 S 1 GG bzw des Sozialstaatsprinzips
Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss – keine Auslagenerstattung gem § 34a Abs 3 BVerfGG für Kläger des Ausgangsverfahrens mangels Stellung als Beteiligter des Normenkontrollverfahrens