Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes beim Ansatz von Verfahrenskosten im Strafprozess – hier: Grundrechtsverletzung durch Auferlegung von Verfahrenskosten iHv ca 30.000 Euro nach Verhängung einer Geldauflage iHv 23.400 Euro – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Neue Angaben des Beschwerdeführers zur Bemessung der Beschwer zwecks Überschreitung der Wertgrenze für die Revision
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung sowie mangels hinreichend substantiierter Begründung – Abwarten des Ausgangs eines anhängigen Haftbeschwerdeverfahrens zumutbar