(Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzlich bedeutsame Rechtsfrage – überlanges Gerichtsverfahren – Aktivlegitimation von Grundsicherungsempfängern bei Entschädigungsklagen – möglicher Übergang des Entschädigungsanspruchs auf den Grundsicherungsträger nach § 33 SGB 2 – sozialgerichtliches Verfahren – Darlegung der Entscheidungserheblichkeit und Klärungsbedürftigkeit)
Ablehnung eines Antrags auf Anordnung der Auslagenerstattung nach Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde – Fehlen besonderer, für eine Auslagenerstattung sprechender Billigkeitsgesichtspunkte
Eintragung der nicht leiblichen Mutter in das ukrainische Geburtenregister stellt keine anerkennungsfähige Entscheidung im inländischen Nachbeurkundungsverfahren dar