Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Behauptung von Verfahrensfehlern ins Blaue hinein – vertretungsweise Unterschrift eines Richters – vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts – unrichtige Angaben zur Besetzung im Sitzungsaushang – Darlegungsanforderungen
Stattgebender Kammerbeschluss: Anspruch eines Strafgefangenen auf umfassende Einsicht in seine Krankenakte – Versagung der Akteneinsicht ohne Darlegung von dem Einsichtsrecht entgegenstehenden, hinreichend gewichtigen Belangen verletzt Recht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) – zudem Berücksichtigung des Art 8 MRK – überdies Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 GG) durch unbegründete Zurückweisung von Rechtsmitteln trotz Abweichung von Rspr des BVerfG
Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren sowie im eA-Verfahren nach Erledigterklärung – Billigkeit der Auslagenerstattung bei Verletzung des Anspruchs auf effektiven fachgerichtlichen Eilrechtsschutz im Ausgangsverfahren (eV-Verfahren gem §§ 935, 940 ZPO) – Verwirkung des Verfügungsgrundes vorliegend unvertretbar
Nichtannahmebeschluss: Missbräuchlichkeit der Einlegung einer offensichtlich unsubstantiierten Verfassungsbeschwerde – Wiederholungsfall – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 250 Euro
Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr – „Mehrschichtlager“ – Versäumnis der Mitteilung, dass eine gebührenrechtlich privilegierte Gesellschaft bürgerlichen Rechts vorliegt – Beschwerde gilt als nicht erhoben – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – Nachholung des versäumten Handlung kann grundsätzlich auch in der Nachholung des versäumten Vortrags bestehen
Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei Wiedereinsetzungsmöglichkeit vor Fachgerichten – fair-trial-Grundsatz gebietet Wiedereinsetzung bei der Justiz zuzurechnendem Fehler – hier: Möglichkeit der Wiedereinsetzung bei von Geschäftsstellenbeamten verursachter Unzulässigkeit der Revision (§§ 344, 345 Abs 2 StPO) und mangelnder Belehrung über Wiedereinsetzungsmöglichkeit