Nichtannahmebeschluss: Nichtzulassung der zivilprozessualen Revision trotz Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage verletzt Art 101 Abs 1 S 2 GG – Annahme der Verfassungsbeschwerde jedoch nicht geboten, da klärungsbedürftige Frage mittlerweile höchstrichterlich iS der angegriffenen Entscheidung entschieden wurde – hier: sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers im Falle einer Rechtsverletzung durch Filesharing
Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen § 101 Abs 2 Nr 1 EEG 2014 (Beschränkung des „Landschaftspflegebonus“ für Bestandsanlagen auf Landschaftspflegematerial iSd Anl 3 Nr 5 BiomasseV) mangels hinreichender Substantiierung unzulässig – schutzwürdiges Vertrauen auf künftige Förderung der Energieerzeugung mittels „Landschaftspflegemais“ nicht dargelegt – zudem überwiegendes gesetzgeberisches Änderungensinteresse an Korrektur einer Fehlentwicklung
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch Aufrechterhaltung eines unbefristeten Umgangsausschlusses bei fortbestehender Kindeswohlgefährdung und Fehlen milderer Mittel – zur uU entscheidenden Bedeutung des einem Umgang und seiner Durchsetzung entgegenstehenden Kindeswillens – Verzicht auf Befristung aufgrund der Umstände des vorliegenden Falles gerechtfertigt
Nichtannahmebeschluss: Vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen Einstellung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gem § 92 Abs 2 S 1 VwGO (fiktive Klagerücknahme) muss vor Fachgerichten Antrag auf Fortsetzung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gestellt werden