Bestimmtheitsanforderungen für vollstreckbare Urkunden: Grundlegende Änderung der als Bezugsgröße für einen Unterhaltsanspruch gewählten Besoldungsordnung zwischen Urkundserrichtung und Klauselerteilung
Nichtannahmebeschluss: Keine Absenkung der Kausalitätsanforderungen für Schadensersatzanspruch eines nicht berücksichtigten Beförderungsbewerbers, daher keine Verletzung seines Bewerberverfahrensanspruchs aus Art 33 Abs 2 GG