Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung der Großeltern bei der Auswahl eines Vormundes für Minderjährige (§ 1779 Abs 2 S 2 BGB) – familiäre Verbundenheit stellt für sich genommen Eignung als Vormund nicht in Frage – hier: Unzureichende fachgerichtliche Darlegung zur mangelnden Eignung der Großmutter als Vormundin für ihr Enkelkind – Gegenstandswertfestsetzung
(Bagatellgrenze für die Nichtanwendung der Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG – Leitende und eigenverantwortliche Berufsausübung i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG)
Revision des Nebenklägers im Strafverfahren: Wirksamkeit eines von einem unterbevollmächtigten Rechtsanwalt für den Nebenklägeranwalt unterzeichneten Revisionsbegründungsschriftsatzes