Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – „Automatische Karusselltüranlage und Verfahren zum Betrieb einer automatischen Karusselltüranlage Anweisung“ – zur Verfahrensbeteiligung – nur eine von zwei Einsprechenden hat Beschwerde eingelegt – Patentinhaber hat keine Beschwerde eingelegt – die Einsprechende, die keine Beschwerde eingelegt hat, ist nicht am Einspruchsbeschwerdeverfahren beteiligt
Antrag einer Gewerkschaft auf Feststellung – Verstoß des Personalratsvorsitzenden gegen Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes durch Äußerung in der Personalversammlung