Betreuungssache: Notwendigkeit erneuter Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren und Berücksichtigung einer verfahrensfehlerhaft unterbliebenen Anhörung im Rechtsbeschwerdeverfahren
Nichtannahmebeschluss: Weder Art 6 Abs 2 GG noch völkerrechtliche Verpflichtungen (UN-Kinderrechtskonvention) verpflichten dazu, die Einräumung eines paritätischen Umgangsrechts („Wechselmodell“) getrennt lebender Eltern als gesetzlichen Regelfall vorzusehen – Gefährdung des Kindeswohl als rechtfertigender Sachgrund für eine nicht paritätische und damit ungleiche Umgangsregelung
Erforderlichkeit der Betreuung eines altersdemenzkranken Betroffenen: Auslegung einer Vorsorgevollmacht nach dem Musterformular des Bundesjustizministeriums hinsichtlich von Verpflichtungsgeschäften