Grundsicherung für Arbeitsuchende – keine Pflicht der zugelassenen kommunalen Träger zur Anwendung und Beachtung der fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit – keine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes
(Grundsicherung für Arbeitsuchende – sozialrechtliches Verwaltungsverfahren – Zugunstenverfahren – Aufhebungs- und Erstattungsbescheid – Anwendung des § 40 Abs 1 S 2 SGB 2 nF auf vor dem 1.8.2016 gestellte Überprüfungsanträge)