Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Anwendung der Stichtagsregelung des § 35 ZPOEG auf ein Umgangsrechtsverfahren, das zwar Dauerwirkung entfaltet, aber vor dem 31.12.2006 formell rechtskräftig abgeschlossen wurde – zur Berücksichtigung der MRK und der RSpr des EGMR bei der Auslegung der Grundrechte und der Verfassungsprinzipien des GG
Nichtannahmebeschluss: Zur Verwertbarkeit von „Beinahetreffern“ aus einer molekulargenetischen Reihenuntersuchung (§ 81h StPO) – Verfassungsbeschwerde unzureichend substantiiert – zudem keine Verletzung von Grundrechten
Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof: Anerkenntnis durch den zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten; Revisionsentscheidung bei Aufrechterhaltung des klägerseitigen Antrags auf Erlass eines Anerkenntnisurteils
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 durch Nichtzulassung der Revision zum BGH trotz Vorliegens einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage – Erstattung unberechtigt erhobener Darlebensbearbeitungsgebühren
Vollstreckbarerklärungsvoraussetzungen für einen inländischen Schiedsspruch: Wirksamkeitsvoraussetzungen für eine Schiedsvereinbarung betreffend alle Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und/oder zwischen einer GmbH und Gesellschaftern; Vereinbarung einer Zweiwochenfrist für ein Abhilfeverfahren wegen Verstoßes des Schiedsspruchs gegen einen Anspruch auf rechtliches Gehör; Vereinbarung der Zustellung eines Schiedsspruchs durch Einschreiben/Rückschein
Stattgebender Kammerbeschluss: Verjährung von Rückforderungsansprüchen bzgl Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehen als Frage von grundsätzlicher Bedeutung – Verletzung des Anspruchs auf Justizgewährung durch Nichtzulassung der Berufung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verjährung von Rückforderungsansprüchen bzgl Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehen als Frage von grundsätzlicher Bedeutung – Verletzung des Anspruchs auf Justizgewährung durch Entscheidung gem § 522 Abs 2 S 1 ZPO unter Verneinung der grundsätzlichen Bedeutung der Sache – Gegenstandswertfestsetzung