Nichtannahmebeschluss: Zu den Voraussetzungen einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGH gem Art 267 Abs 3 AEUV – hier: Zur Frage der Staatshaftung wegen Verletzung von Gemeinschaftsrecht im Zusammenhang mit der Einführung des sog. „Dosenpfandes“ (Pfandregelung für Getränkeeinwegverpackungen) – keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Fachgerichte
Berufungszulassung: Überprüfbarkeit der nachgeholten ablehnenden Entscheidung des Berufungsgerichts über die Zulassung der Berufung durch das Rechtsbeschwerdegericht