Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) an die Ausgestaltung schiedsgerichtlicher Verfahren – hier: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch unzureichende Berücksichtigung des Öffentlichkeitsgrundsatzes
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Handhabung der Vorlagepflicht nach Art 267 Abs 3 AEUV (hier: zur urheberrechtliche Vergütungspflicht für direkt an gewerbliche Endkunden veräußerte PCs)