Vertragsärztliche Versorgung – Schiedsamt – Honorarvertrag für das Jahr 2009 – Vergütung der belegärztlichen Leistungen und Leistungen des ambulanten Operierens außerhalb der vereinbarten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung – Festsetzung von Zuschlägen zu den Orientierungswerten für einzelne Leistungen für das Jahr 2009 – Erweiterter Bewertungsausschuss – Bestimmung unterschiedlicher Honorarverteilungsquoten für einzelne Kassenärztliche Vereinigungen – keine Überschreitung des Gestaltungsspielraumes