Nichtannahmebeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) nicht hinreichend substantiiert gerügt, wenn anwaltlicher Hinweis auf Kostenrisiko des Mandanten gem § 8a Abs 4 S 1 BerHG (juris: BeratHiG) nicht dargelegt wurde – gerichtliches Hinweis- und Anhörungsschreiben im Vorfeld der Entscheidung über Beratungshilfe kein Akt der öffentlichen Gewalt iSd § 90 Abs 1 BVerfGG
Nichtannahme mehrerer Verfassungsbeschwerden bzgl der Erhebung des Rundfunkbeitrags – erkennbare Aussichtslosigkeit bei vorangegangener Senatsentscheidung gleichgelagerter Fälle (vgl Beschluss vom 18.07.2018, 1 BvR 1675/16) – Androhung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten
Versagung von PKH für das Verfassungsbeschwerdeverfahren: Mangelnde Bewilligungsreife des PKH-Antrags im Zeitpunkt der Verfahrenserledigung bei Nichtvorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 117 Abs 2 bis 4 ZPO)