Kammerbeschluss: Auslagenerstattung nach Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde nur bei Vorliegen besonderer Billigkeitsgründe gem § 34a Abs 3 BVerfGG – kein Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung, wenn lediglich Mindestwert in Betracht kommt
Nichtannahmebeschluss: Fehlende Grundrechtsfähigkeit in öffentlicher Hand befindlicher Unternehmen, jedenfalls wenn sie mit der Gesundheitsvorsorge öffentliche Aufgaben wahrnehmen
Nichtannahme einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) – Offensichtliche Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs bei fehlender Benennung der abgelehnten Richter sowie unzureichender Begründung