Nichtannahmebeschluss: Billigkeitsentscheidung gem § 163 AO (juris: AO 1977) setzt zwingende atypische Besonderheiten als Rechtfertigung einer Abweichung von den im Rahmen des § 33 EStG anzuwendenden Grundsätzen der Abschnittsbesteuerung sowie des Zufluss- und Abflussprinzips voraus – hier: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Versagung eines Billigkeitserlasses gem § 163 AO 1977 bzgl außergewöhnlicher Belastungen für den behindertengerechten Umbau eines Wohnhauses
Nichtannahmebeschluss: Offensichtlich unzulässiger Rechtsbehelf (hier: Ablehnungsgesuch nach Abschluss der Instanz) hält Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG nicht offen – Verfassungsbeschwerde teils wegen Verfristung, teils mangels substantiierter Begründung unzulässig – Ablehnung der Zulassung eines Beistands