(Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Erfolglose Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob es mit Art 101 Abs 1 S 2 GG vereinbar ist, dass ein als befangen abgelehnter Richter nach der ohne seine Mitwirkung erfolgten Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs in einem hierauf bezogenen Anhörungsrügeverfahren mitwirken darf und ob er während des anhängigen Rügeverfahrens an weiteren richterlichen Handlungen in dem betreffenden Verfahren gehindert ist)
Nichtannahmebeschluss: Beginn der Monatsfrist des § 93 Abs 1 BVerfGG auch bei Zustellung einer strafgerichtlichen Entscheidung an Angeklagten und gleichzeitiger Unterrichtung des Verteidigers – § 37 Abs 2 StPO im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht anwendbar, daher Beginn der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG bei mehrfacher Bekanntmachung mit erster Zustellung – hier: unzureichende Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwerde bei mangelnder Darlegung, dass die Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG gewahrt wurde
Nichtzulassungsbeschwerde – Rentenüberleitung – Eigentumsschutz der in der DDR erworbenen subjektiven Rechte – Verfassungsmäßigkeit der „Rentenabschläge“ bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente für langjährig Versicherte
Ablehnung der Auslagenerstattung im Parteiverbotsverfahren – einstweilige Anordnungen innerhalb des Hauptsacheverfahrens (hier: Regelungen zum Verfahren und zu dessen Durchführung) lösen keine Kostenfolgen aus
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Begründung einer Befangenheitsrüge im Rahmen einer Rechtsbeschwerde nach § 118 StVollzG