Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde – zudem Zweifel an Fristwahrung bei unzureichenden Darlegungen zum Fristbeginn
Ablehnung eines Antrags auf Auslagenerstattung sowie Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung nach Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde