Nichtannahmebeschluss: Bestimmung des Kreises der unter dem Nationalsozialismus kollektiv Verfolgten gem Art 3 Abs 1 Buchst b REAO BE allein aufgrund von Erkenntnissen und Erkenntnismitteln, die zur Zeit des NS-Regimes zu Verfügung standen, verletzt nicht das Willkürverbot (Art 3 Abs 1 GG) – Obliegenheit zur Nutzung prozessualer Mittel (hier: Vertagung der mündlichen Verhandlung) vor Rüge einer Verletzung rechtlichen Gehörs – Beschwerdebefugnis der Jewish Claims Conference, Inc. hinsichtlich Art 3 Abs 1 GG fraglich
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Kindes durch Zurückweisung einer Vaterschaftsfeststellungsklage – Abstammungsbegutachtung durch „whole genome sequencing“ bei möglicher Kostentragung durch Dritte – unzureichend begründete Ablehnung der Aufstockung der zu untersuchenden STR-Marker
Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Anforderungen an Stellungnahmen der Bundeszentrale für politische Bildung bzgl dritter Personen – hier: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Autors eines Zeitschriftenbeitrags durch herabsetzende Distanzierung vom Inhalt dieses Artikels
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Überwiegen des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit gegenüber der persönlichen Freiheit eines in der Sicherungsverwahrung Untergebrachten – hohe Wahrscheinlichkeit der erneuten Begehung schwerer Sexualstraftaten
Nichtannahmebeschluss: Mangels Fristwahrung und nicht hinreichender Substantiierung erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung zu einer Geldbuße in Höhe von 180 Euro – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Beschwerdeführers und dessen Bevollmächtigten wegen Erhebung einer substanzlosen Verfassungsbeschwerde
Nichtannahmebeschluss: Zulässigkeit der Aufzeichnung und Nutzung von Videoaufnahmen zur Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten gem § 100h Abs 1 S 1 Nr 1 StPO iVm § 46 Abs 1 OWiG – Eingriff in informationelle Selbstbestimmung gerechtfertigt sowie verhältnismäßig, keine Verletzung des Willkürverbots – keine Grundrechtsverletzung durch Übersichtsaufnahmen ohne Identifizierungsmöglichkeit
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Überwiegen des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit gegenüber der persönlichen Freiheit eines in der Sicherungsverwahrung Untergebrachten – hohe Wahrscheinlichkeit der erneuten Begehung schwerer Sexualstraftaten