(Sozialhilfe – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – Einkommenseinsatz – Leistungen der russischen Rentenversicherung – Altersrente, Invalidenrente, Erhöhungsbetrag, DEMO-Leistung – Privilegierung nach § 82 Abs 3 S 3 SGB 12 – Vergleichbarkeit mit privilegierten inländischen Einkommen – Verteilung auf einen angemessenen Zeitraum)
(Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt eines von einem deutschen Arbeitgeber europaweit eingesetzten Arbeitnehmers aus Polen – Kein eigenständiger Kindergeldanspruch aus Art. 13 ff. der VO (EWG) Nr. 1408/71 – Anwendbarkeit der Grundsätze des Anscheinsbeweises – Rügeverzicht durch Nichtbeantragung der mündlichen Verhandlung)