Kündigung des Wohnraummietvertrages wegen fortlaufend unpünktlichen Mietzahlungen: Berechnung der mietvertraglich vereinbarten Mietzahlungsfrist von 3 Werktagen zu Monatsbeginn
Kündigung des Wohnraummietvertrages wegen fortlaufend unpünktlichen Mietzahlungen: Berechnung der in Altmietverträgen vereinbarten Mietzahlungsfrist von 3 Werktagen zu Monatsbeginn