Markenbeschwerdeverfahren – „Linien-Balkendarstellung schwarz/weiß (Bildmarke)/ Linien-Balkendarstellung schwarz/weiß Gemeinschaftsbildmarke) – zur Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke – Benutzungslage muss durch präsente, glaubhafte Mittel belegt sein – Beibringungsgrundsatz
Markenbeschwerdeverfahren – „Abbildung eines bunten aus Stoffbahnen bestehenden Zeltes (Bildmarke)“ – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis
Markenbeschwerdeverfahren – „v.LOGIC/blue LOGIC intelligent solution (Wort-Bild-Marke)“ – Waren- und Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne