Markenbeschwerdeverfahren – „SMART LIFE/LIFE“ – zur rechtserhaltenden Benutzung – zur Waren- und Dienstleistungsidentität und –ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – Verwechslungsgefahr durch gedankliches Inverbindungbringen
Markenbeschwerdeverfahren – „Aus Akten werden Fakten“ – keine Unterscheidungskraft – zum Beurteilungszeitpunkt für die Prüfung der Unterscheidungskraft