Anpassung der für Beamtinnen und Beamte der Deutschen Rentenversicherung Bund geltenden Ämterzuordnung an die neue Entgeltordnung für Tarifbeschäftigte ist keine Verwaltungsanordnung im Sinne des § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG
Zulassung der Rechtsbeschwerde; Bestimmung des Inhalts eines Personalfragebogens; Ausweitung einer technischen Einrichtung auf alle Teile einer Dienststelle; Übergang von einem beabsichtigten befristeten Probebetrieb in einen Dauerbetrieb