Freistellung vom militärischen Dienst im Rahmen der beruflichen Förderung nach alter Rechtslage, keine nachträgliche Inanspruchnahme der Wandeloption, keine Pflicht zur Verständigung aller Betroffenen über Antragserfordernis im Rahmen der Fürsorgepflicht
Freistellung vom militärischen Dienst im Rahmen der beruflichen Förderung nach alter Rechtslage, keine nachträgliche Inanspruchnahme der Wandeloption, keine Pflicht zur Verständigung aller Betroffenen über Antragserfordernis im Rahmen der Fürsorgepflicht
Soldatenrecht, Soldat auf Zeit, Entlassung wegen dauernder Dienstunfähigkeit, truppenärztliches Gutachten, Leistungsfunktionsstörung, keine Verlängerung der Entlassungsfrist, Fürsorgepflicht