Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme – Zuständigkeit für Entscheidung über einen nach Beendigung der ersten Instanz eingereichten PKH-Antrag für das Rechtsmittelverfahren
Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem Betroffenem bei der persönlichen Anhörung; erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren bei Bestreiten des Haftgrundes und Feststellung der Rechtswidrigkeit der erledigten Inhaftierung im Rechtsbeschwerdeverfahren