Rechtsanwaltsgebühren nach Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht: Anrechnung der bereits entstandenen Verfahrensgebühr auf die Verfahrensgebühr für das erneute Berufungsverfahren bei Anwaltswechsel; Vertretung im zweiten Berufungsverfahren durch früheres Mitglied der im ersten Berufungsverfahren tätigen Sozietät