Ablehnung des Erlasses einer eA: Unzulässigkeit des eA-Antrags bei mangelnder Darlegung eines schweren Nachteils iSd § 32 Abs 1 BVerfGG – zudem offensichtliche Unzulässigkeit der noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde wegen Versäumung der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG sowie wegen bislang unzureichender Substantiierung eines Verfassungsverstoßes
(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.01.2019 II R 19/16 – Bewertungsrechtlicher Abschlag wegen Abbruchverpflichtung für Gebäude auf fremdem Grund und Boden)