Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde wegen Unzulässigkeit ohne weitere Begründung – Zurückweisung eines mangels tauglicher Begründung offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs
Kammerentscheidung: Zulassung eines Lehrbeauftragten an einer Hochschule als Beistand im Verfassungsbeschwerdeverfahren (§ 22 Abs 1 S 4 BVerfGG) – Begriff des „Rechtslehrers“ iSd § 22 Abs 1 S1 Als 2 BVerfGG umfasst lediglich Hochschulprofessoren und ihnen weitgehend vergleichbare Personen, nicht aber Lehrbeauftragte
(Nachversteuerung gemäß § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG 1997/StBereinG 1999; Abzug sog. finaler (Betriebsstätten-)Verluste nach Unionsrecht – Kein Vertrauensschutz auf den Fortbestand der bisherigen Rechtslage)