Nichtannahmebeschluss: Zentralisierung der Datenverarbeitung der hessischen Justiz begründet keine Verletzung von Art 33 Abs 5 GG oder Art 97 Abs 1 GG – teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung – Ablehnung der Zulassung von Beiständen
Ablehnung des Erlasses einer eA: Informationskampagne einer politischen Partei begründet keinen schweren Nachteil für konkurrierende Partei – keine Wiederholung zu besorgen – Möglichkeit eines Verlustes von Wählerstimmen nicht aufgezeigt