Nichtannahme einer mangels hinreichender Darlegungen zur Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde (§§ 23 Abs 1 S 2, 92, 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) – Zu den Darlegungsanforderungen hinsichtlich der Wahrung der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG bzgl strafgerichtlicher Entscheidungen, die gem § 145a StPO zugestellt bzw formlos mitgeteilt wurden
Nichtannahme einer mangels Rechtswegerschöpfung unzulässigen Verfassungsbeschwerde in einer Strafvollzugssache – Zu den Anforderungen der Garantie effektiven Rechtsschutzes sowie des Anspruchs auf Rechtschutzgleichheit