Urteil | 24. November 2020 Medizinrecht LEXNET Redaktion Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit – gelegentlich ausgeübte Beschäftigung – vertragliche Begrenzung auf 50 Arbeitstage im Kalenderjahr – Vorliegen von Zeitgeringfügigkeit ohne Rücksicht auf die Verteilung der Arbeitstage mehr lesen