Vorbringen nach Schluss der mündlichen Verhandlung: Zurückweisung von erstinstanzlich nicht berücksichtigtem Parteivortrag in der Berufungsinstanz; rechtliches Gehör; Begründungswechsel für Präklusion in der Rechtsmittelinstanz
(Ende der Fortwirkung einer am 31.12.1991 bestehenden Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 231 Abs 1 S 1 SGB 6 mit Aufgabe der entsprechenden Beschäftigung – kein Wiederaufleben der Befreiung nach erneuter Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber)