Erfolgloser Eilantrag wegen Verletzung des Gehörsanspruchs und des Anspruchs auf prozessuale Waffengleichheit im einstweiligen Verfügungsverfahren – fortgesetzte Belastung durch einseitig erstrittenen Vollstreckungstitel begründet an sich noch keinen schweren Nachteil iSd § 32 Abs 1 BVerfGG
(Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 1.9.2020 II B 16/20 – Pflichtteilsverzicht als wucherähnliches Geschäft; Auswirkungen auf im Zusammenhang stehende Vermächtniserfüllung)
(Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 1.9.2020 II B 16/20 – Pflichtteilsverzicht als wucherähnliches Geschäft; Auswirkungen auf im Zusammenhang stehende Vermächtniserfüllung)
Rechtsanwaltskosten: Festsetzung der Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit im Rechtsbeschwerdeverfahren im Rahmen des Räumungsvollstreckungsverfahrens