(Eisenbahnvermögen: Vermögensverfügungsbeschränkungen aufgrund frührer Widmungen bei Übertragung des Eisenbahnvermögens auf die DB AG und DB Netz AG; Ansprüche auf Zugang zur Eisenbahninfrastruktur mit Unternehmensgenehmigung und Schutz dieser Infrastruktur nach § 1004 BGB)
Kammerbeschluss: § 34a BVerfGG erfasst nicht auch im Ausgangsverfahren entstandene Auslagen – hier: Ablehnung eines Antrags auf Auslagenerstattung bzgl der Kosten des fachgerichtlichen Ausgangsverfahrens
Mangels hinreichender Begründung erfolgloser Eilantrag auf Aufhebung einer Entscheidung des VerfGH Stuttgart – Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung der abgelehnten Richter – Mitwirkung an Entscheidung über frühere Verfassungsbeschwerde desselben Beschwerdeführers sowie Hinweis auf Möglichkeit der Auferlegung einer Missbrauchsgebühr begründen keine Besorgnis der Befangenheit
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in einer sorgerechtlichen Sache – Begründungsmangel bei unterbliebener Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen (hier: Vermerk über Anhörung der Verfahrensbeiständin und des Jugendamtes)