Markenbeschwerdeverfahren – „KRÄUTER WASSER“ – zur Prüfung absoluter Schutzhindernisse – Begründung des DPMA enthält nur eine pauschale Behauptung – Erfordernis einer eingehenderen Prüfung – zur Begründungspflicht – Zurückverweisung an das DPMA – Kostenentscheidung – Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Arzthaftung: Pflichten des Arztes bei Mammographie-Screening; horizontale Arbeitsteilung; Abgrenzung Befunderhebungsfehler und therapeutische Aufklärungspflicht