Keine direkte oder analoge Anwendung von § 9 BUrlG, wenn eine behördliche Quarantäneanordnung, aber keine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt.(Anschluss an ArbG Halle, Urt. v. 23.6.2021, 4 Ca 285/21)
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Arbeitnehmervereinigung wegen Aberkennung der Tariffähigkeit durch die Arbeitsgerichte – keine verfassungsrechtliche Bedenken gegen fachgerichtliche Maßstäbe zur Beurteilung der Organisationsstärke einer Arbeitnehmervereinigung