Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) gebietet Kenntnisgabe von Stellungnahmen der Gegenseite im gerichtlichen Verfahren – hier: Vorenthaltung einer Stellungnahme der Gegenseite im Rechtsbeschwerdeverfahren verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör – jedoch Annahme der Verfassungsbeschwerde trotz Grundrechtsverletzung nicht geboten, da auch bei rechtzeitiger Kenntnisgabe keine günstigere fachgerichtliche Entscheidung erreichbar war
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Wahrung des Grundsatzes eines fairen Strafverfahrens trotz fehlender Möglichkeit des Beschuldigten zur konfrontativen Befragung eines Belastungszeugen sowie Verwertung anonymer Zeugenaussagen – hinreichende Kompensierung der Einschränkung der Verteidigungsrechte im Rahmen der Beweiswürdigung
Verbotene Vernehmungsmethoden: Verstoß gegen die Selbstbelastungsfreiheit bei heimlicher Aufzeichnung des Gesprächs eines freiwilligen Polizeiinformanten mit einem Tatverdächtigen
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei fehlender Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 BVerfGG) – Unterlasse Erhebung der Anhörungsrüge vor Fachgerichten
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der aus dem Rechtsstaatsprinzip des GG bzw aus Art 6 Abs 2 MRK folgenden Unschuldsvermutung bei Verwertung von vor dem Tatzeitraum liegendem Verhalten des Täters im Strafurteil
Nichtannahmebeschluss: Teilweise unsubstantiierte und deshalb unzulässige, teilweise unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen bei ungeklärtem Todesfall