Passive Prozessführungsbefugnis des Schadensabwicklungsunternehmens eines Rechtsschutzversicherers: Schadensersatzbegehren des Versicherungsnehmers im Wege der „Quasideckung“
Formelle Anforderungen an die Kündigung wegen Eingenbedarfs: Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat
Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung – Abtretungsvereinbarungen über vertrags(zahn)ärztliches Honorar – keine generelle Nichtigkeit, wenn die behandelten Versicherten nicht zugestimmt haben – keine Einschränkung in der Weise, dass nur an Kreditinstitute abgetreten werden darf – Geltung der zum bürgerlichen Recht entwickelten Grundsätze