Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Fehlen eines auf den Bundesverband einer politischen Partei eingetragenen Girokontos für sich genommen kein schwerer Nachteil – Spendeneinbußen nicht substantiiert dargelegt – Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG nicht gewahrt – Erschöpfung des Hauptsacherechtswegs zumutbar
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Rechtmäßigkeit der Übergangsregelung für sog. rentennahe Versicherte bei Systemumstellung; Festschreibung der Steuerklasse