Ärztliche Fortbildung, Fortbildungsordnung der Bayerischen, Landesärztekammer, Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung, Klagebefugnis eines Veranstalters von Fortbildungsveranstaltungen, Berufsausübungsfreiheit pharmazeutischer Unternehmen, Verfassungsmäßigkeit der Fortbildungsordnung, Widerlegbare und unwiderlegbare Vermutung