(Sachlicher Anwendungsbereich von § 32a KStG – Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Änderung eines bestandskräftig gewordenen Einkommensteuerbescheides)
Krankenversicherung – freiwilliges Mitglied – Berücksichtigung von Einkünften aus Kapitalvermögen (hier: thesaurierte Gewinne aus der Beteiligung an geschlossenen Immobilienfonds) bei der Beitragsbemessung