Nichtannahmebeschluss: Keine Grundrechtsverletzung durch Einkommensbesteuerung von NATO-Versorgungsbezügen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit statt – beschränkt auf ihren Ertragsanteil – als Leibrenten
(Aktivitätsvorbehalt bei einem Versicherungsunternehmen i.S. des § 8 Abs. 1 Nr. 3 AStG a.F. und Betriebsführungsvertrag – In kaufmännischer Weise eingerichteter Betrieb – Auslagerung von Geschäftstätigkeiten auf eine Managementgesellschaft – Funktionale Betrachtungsweise)
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der sog “Mindestbesteuerung” – Vorlagebeschluss geht unzureichend auf Auslegungsmöglichkeiten und auf Grundstruktur der vorgelegten Normen ein – daher unzureichende Grundlage für Prüfung, ob vorgelegte Normen hinreichend klar und bestimmt sind
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende Prüfung im finanzgerichtlichen vorläufigen Rechtsschutzverfahren, ob die Vollziehung von Einkommensteuerbescheiden wegen unbilliger Härte auszusetzen ist (§ 69 Abs 2 S 2 Alt 2 FGO) – hier: Anwendung des Verlustverrechnungsverbots gem § 23 Abs 2 Nr 8, Nr 9 EStG auf Verluste aus Stillhaltegeschäften
Gewerblicher Grundstückshandel – Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch Aufteilung im Kaufvertrag – Anwendung der Drei-Objekt-Grenze bei Bebauung von Grundstücken – Überschreitung des Fünf-Jahres-Zeitraums – Veräußerung von weniger als vier Objekten – Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr – Gesamtergebnis des Verfahrens