Nichtannahmebeschluss: Keine Vorlagepflicht nach Art 100 Abs 2 GG zur Frage der Existenz eines Erfüllungsverweigerungsrechts wegen Staatsnotstandes hinsichtlich Staatsschulden gegenüber privaten Gläubigern – keine Heranziehung einzelner insolvenzrechtlicher Grundsätze gem Art 38 Abs 1 Buchst c IGH-Statut (juris: IGHSta) auf völkerrechtlicher Ebene
Rechtsmittelrücknahmeversprechen in einem vor dem Amtsgericht geschlossenen Prozessvergleich mit der Beigeladenen führt zur Unzulässigkeit der später erhobenen Klage