Markenbeschwerdeverfahren – “WAXLIGHT” – per Telefax übermittelte Beschwerdeschrift: eine Seite ist nicht zur Akte gelangt – für ausschließlich im behördeninternen Bereich abgespielte Vorgänge trägt der Rechtsmittelführer keine Beweislast – eine dem Unterschriftserfordernis entsprechende fristgerechte Übermittlung der Beschwerdeschrift wird unterstellt – keine Unterscheidungskraft
Markenbeschwerdeverfahren – “WAXLITE” – per Telefax übermittelte Beschwerdeschrift: eine Seite ist nicht zur Akte gelangt – für ausschließlich im behördeninternen Bereich abgespielte Vorgänge trägt der Rechtsmittelführer keine Beweislast – eine fristgerechte Übermittlung der Beschwerdeschrift einschließlich der Einzugsermächtigung wird unterstellt – keine Unterscheidungskraft
Insolvenzrechtliche Verfügungsbeschränkung: Eintritt des Verfügungserfolgs bei dinglicher Einigung und Stellung des Eintragungsantrags für eine Grundschuld