Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – “POST II” – zum Nachweis der markenmäßigen Benutzung – Verwendung einer Wortmarke am und im Geschäftslokal – firmenmäßige und markenmäßige Benutzung – Verkehrsdurchsetzung – zum Zuordnungsgrad – zur Feststellungslast im Löschungsverfahren – keine rechtlichen oder tatsächlichen Zweifel an der methodischen und inhaltlichen Richtigkeit eines vom Markeninhaber in Auftrag gegebenen Verkehrsgutachtens – keine Einholung eines weiteren Verkehrsgutachtens von Amts wegen
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – “POST II” – zum Nachweis der markenmäßigen Benutzung – Verwendung einer Wortmarke am und im Geschäftslokal – firmenmäßige und markenmäßige Benutzung – Verkehrsdurchsetzung – zum Zuordnungsgrad – zur Feststellungslast im Löschungsverfahren – keine rechtlichen oder tatsächlichen Zweifel an der methodischen und inhaltlichen Richtigkeit eines vom Markeninhaber in Auftrag gegebenen Verkehrsgutachtens – keine Einholung eines weiteren Verkehrsgutachtens von Amts wegen
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – “POST II” – zum Nachweis der markenmäßigen Benutzung – Verwendung einer Wortmarke am und im Geschäftslokal – firmenmäßige und markenmäßige Benutzung – Verkehrsdurchsetzung – zum Zuordnungsgrad – zur Feststellungslast im Löschungsverfahren – keine rechtlichen oder tatsächlichen Zweifel an der methodischen und inhaltlichen Richtigkeit eines vom Markeninhaber in Auftrag gegebenen Verkehrsgutachtens – keine Einholung eines weiteren Verkehrsgutachtens von Amts wegen
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – “POST II” – zum Nachweis der markenmäßigen Benutzung – Verwendung einer Wortmarke am und im Geschäftslokal – firmenmäßige und markenmäßige Benutzung – Verkehrsdurchsetzung – zum Zuordnungsgrad – zur Feststellungslast im Löschungsverfahren – keine rechtlichen oder tatsächlichen Zweifel an der methodischen und inhaltlichen Richtigkeit eines vom Markeninhaber in Auftrag gegebenen Verkehrsgutachtens – keine Einholung eines weiteren Verkehrsgutachtens von Amts wegen