Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen Kontaktbeschränkungen, das Tragen von FFP2-Masken, Einschränkungen der Nutzung von Sportstätten und Schließung von Kulturstätten aufgrund Corona-Verordnung – Bayern
Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen Kontaktbeschränkungen, das Tragen von FFP2-Masken, Einschränkungen der Nutzung von Sportstätten und Schließung von Kulturstätten aufgrund Corona-Verordnung – Bayern